Gefährdung bei der Arbeit
Ein allein arbeitender Arbeitnehmer, der unbeaufsichtigte Tätigkeiten ausführt, kann durch äußere Faktoren (Trauma, Umweltfaktoren, z. B. Gase) oder eine Veränderung seines Gesundheitszustands das Bewusstsein verlieren, bewusstlos werden oder nicht in der Lage sein, seine Position zu ändern und sich in einer lebensbedrohlichen Situation befinden. Die rechtzeitige Erkennung eines solchen Vorfalls und die unverzügliche Weiterleitung von Hilfe ist äußerst wichtig. Nach polnischem Arbeitsrecht ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Arbeitnehmer, der Aufgaben in der Gefahrenzone ausführt, regelmäßig zu melden.